Bauwesen: Vordrucke und Formulare
die Bestimmungen des Stmk. Baugesetzes 1995 in der derzeit gültigen Fassung (LGBl.Nr. 13/2011) sehen verschiedene Möglichkeiten der Verfahrensabwicklung bei
Neu-, Um- und/oder Zubaumaßnahmen
vor.
Die erforderlichen Antragsvordrucke stellen wir nachstehend zu Ihrer Verwendung gerne zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie in allen Fällen rechtzeitig und vor Ausführung von Maßnahmen mit der Baubehörde (1. Bauinstanz = Bürgermeister) Kontakt auf.
Allen Beteiligten ist an einer raschen und korrekten Abwicklung des Verfahrens gelegen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.















