FLÄCHENWIDMUNGSPLAN – RECHTSKRÄFTIG 4.0
ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT
VEREINIGUNG VON GRUNDSTÜCKEN | §47 STMK ROG
Im Bauland dürfen grundbücherliche Vereinigungen von Grundstücken nur mit Bewilligung der Gemeinde erfolgen.
In diesem Bereich bereitgestellt sind:
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)