mit den unten zur Verfügung gestellten Unterlagen ist Rinderhaltern ermöglicht, um
BESAMUNGSKOSTENZUSCHUSS
zu ersuchen; Rechtswirksame Übermittlung aller Unterlagen auschließlich an die Emailadresse: gde@mooskirchen.gv.at
die Vorlage der
TIERBESTANDSLISTE (Stichtag ist der 1. April j.J.) für ausschließlich weibliche Rinder
mit Angabe des Geburtsdatum des/der Tiere/s dazu ist erforderlich;
Abgabefrist für Förderantrag: spätestens 31. Jänner j.J. – Email ausschließlich: gde@mooskirchen.gv.at
Abgabefrist für Tierbestandsliste: längstens 15. Juni j.J. – Email ausschließlich: gde@mooskirchen.gv.at
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)