Bürgerservice
Technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen
Gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008) geben wir bekannt, dass Anbringen (Anträge, Berufungen, Beschwerden, Zahlungs- und Überweisungsersuchen, etc.) an die Marktgemeinde Mooskirchen rechtswirksam per E-Mail ausschließlich an
gde@mooskirchen.gv.at
eingebracht werden können. Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung der Formate *.pdf, *.doc/docx, *.jpg bestimmt.
Abbuchungsauftrag für Gebühren und Abgaben
Alle Gebühren und Abgaben (Abfall-, Abwasserbenützungsgebühren, Grundsteuer, Hundeabgabe, etc.) können Sie immer termingerecht mit einem Abbuchungsauftrag (neu: Mandatsreferenz) entrichten. Wir sind bemüht, Ihnen damit auch sparen zu helfen.
Wenn Sie diese Art der Zahlung wünschen, verwenden Sie bitte den nachstehend angeführten Vordruck. Danke im Voraus.
Vordruck Mandatsreferenz (= Abbuchungsauftrag)
Reisepass-Anträge / E-Card Foto / Registrierung Handy-Signatur
Reisepass-Anträge werden für Antragsteller (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) gerne und rasch im Marktgemeindeamt (Amtsgebäude, Post.Partner-Servicestelle, Erdgeschoß) entgegengenommen;
Sie ersparen sich unnötige Wartezeiten beim Passamt;
Gleiches gilt für die Erfassung eines Fotos für die E-Card oder auch die Registrierung einer Handy-Signatur
Antragsannahme - wann?
zu Dienstzeiten Post.Partner-Stelle; Auskünfte: 0676/8462121010

Unternehmensserviceportal - USP.gv.at; Verlinkung
alle Unternehmen - Unternehmerinnen und Unternehmer - laden wir ein, rasch zu Informationen auf dem Portal
zu kommen.