Bauwesen: Vordrucke & Formulare
5. Februar 2024 2026-03-16 16:03Bauwesen: Vordrucke & Formulare
Bauwesen:
Wir sind gerne für Sie da!
Für Ihr Bauvorhaben möchten wir Sie bestmöglich unterstützen.
Bitte nehmen Sie bereits vor Beginn aller Maßnahmen Kontakt per E-Mail unter gde@mooskirchen.gv.at mit der Baubehörde (1. Instanz = Bürgermeister) auf – so können wir Ihr Anliegen rasch, korrekt und unkompliziert bearbeiten.
Persönliche Vorsprache mit Termin
Damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin per Mail oder unter 0676 84 62 12 100
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Formulare auf Anfrage
Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden die Formulare überarbeitet.
Stmk BauG 1995 i.d.g.F. RIS – Steiermärkisches Baugesetz – Landesrecht konsolidiert Steiermark, Fassung vom 14.03.2026
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter gde@mooskirchen.gv.at – wir senden Ihnen das passende Formular gerne zu.
FERTIGSTELLUNGSANZEIGE UND BENÜTZUNGSBEWILLIGUNG | § 38 STMK BAUG
In diesem Bereich bereitgestellt sind:
- Vordruck Fertigstellungsanzeige nach §38 Steiermärkisches Baugesetz
- Vordruck Fertigstellungsanzeige und Ansuchen Benützungsbewilligung nach §38 Steiermärkisches Baugesetz
- Vordruck Beauftragung zur Erstellung Vermessungsplan
- Rechtsvorschrift zu §38 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung
§38_FERTIGSTELLUNGSANZEIGE_2023-07-31
§38_FERTIGSTELLUNGSANZEIGE UND BENÜTZUNGSBEWILLIGUNG_2023-07-31
FERTIGSTELLUNGSMELDUNG-ERKLÄRUNG-VERMESSUNG_2025-12-30
§38_RECHTSVORSCHRIFT_2023-07-31
ANSUCHEN FERNWÄRMEANSCHLUSSBESTÄTIGUNG
In diesem Bereich bereitgestellt:
- Vordruck Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung betreffend Fernwärmeanschluss
INFORMATIONEN ZU UMWELTFÖRDERUNGEN
Zahlreiche Förderstellen von Bund und Ländern bieten eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen. Diese Umweltförderungen bieten einen Anreiz für die Durchführung von Maßnahmen, die positive Umwelteffekte bewirken, insbesondere CO2-Reduktionen und Energieeinsparungen.
Informieren Sie sich – HIER
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG WOHNHAUS – KLEINE SANIERUNG
Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet nicht rückzahlbare
Annuitätenzuschüsse zu Darlehen und Abstattungskrediten.