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TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN FÜR ANBRINGEN UND ERLEDIGUNGEN

Gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008) geben wir bekannt, dass Anbringen (Anträge, Berufungen, Beschwerden, Zahlungs- und Überweisungsersuchen, etc.) an die Marktgemeinde Mooskirchen rechtswirksam per E-Mail ausschließlich an

GDE@MOOSKIRCHEN.GV.AT

eingebracht werden können. Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung der Formate *.pdf, *.doc/docx, *.jpg bestimmt.

ABBUCHUNGSAUFTRAG FÜR GEBÜHREN UND ABGABEN

Alle Gebühren und Abgaben (Abfall-, Abwasserbenützungsgebühren, Grundsteuer, Hundeabgabe, etc.) können Sie immer termingerecht mit einem Abbuchungsauftrag (neu: Mandatsreferenz) entrichten. Wir sind bemüht, Ihnen damit auch sparen zu helfen.
Wenn Sie diese Art der Zahlung wünschen, verwenden Sie bitte den nachstehend angeführten Vordruck. Danke im Voraus.

VORDRUCK MANDATSREFERENZ (= ABBUCHUNGSAUFTRAG)

REISEPASS-ANTRÄGE / PERSONALAUSWEIS-ANTRÄGE / E-CARD FOTO / REGISTRIERUNG ID-AUSTRIA

Reisepass-Anträge werden für Antragsteller (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) gerne und rasch im Marktgemeindeamt (Amtsgebäude, Post.Partner-Servicestelle, Erdgeschoß) entgegengenommen. Sie ersparen sich unnötige Wartezeiten beim Passamt; Gleiches gilt für die Erfassung eines Fotos für die E-Card oder auch die Registrierung einer ID-Austria bzw. eines Personalausweises.

Antragsannahme – wann?
Zu Dienstzeiten Post.Partner-Stelle (Nachmittags bitte Termine telefonisch buchen);

WICHTIG: im Rahmen der Antragstellung ist auf eine eventuelle Dringlichkeit bitte explizit hinzuweisen!

Auskünfte: 0676 / 84 62 12-101

UNTERNEHMENSSERVICEPORTAL – USP.GV.AT; VERLINKUNG

alle Unternehmen – Unternehmerinnen und Unternehmer – laden wir ein, rasch zu Informationen auf dem Portal

www.usp.gv.at zu kommen.