Mit Beschluss des Gemeinderates vom 03. Mai 2020 wurde als Ortsvorsteher bestellt:
für Ortsverwaltungsteil KG Neudorf (mit Verantwortungen KG Fluttendorf und KG Gießenberg) Peter Hubmann, Neudorf b.M. 2– Tel. 0664/1031605
Der Ortsvorsteher hat den Bürgermeister über die Erfordernisse der örtlichen Gemeinschaft, über den Zustand des Gemeindeeigentums, insbesondere der Straßen, Wege, Brücken und Plätze, in ihren Tätigkeitsbereichen laufend zu berichten und ihnen geeignet erscheinende Vorschläge zu erstatten. Der Ortsvorsteher ist an die Weisungen des Bürgermeisters gebunden. Es steht dem Gemeinderat frei, die Ortsvorsteher zur Teilnahme an Gemeinderatssitzungen mit beratender Stimme beizuziehen (Text zu § 48, Abs. 1 Stmk. Gemeindeordnung 1967, in der Fassung Novelle 2010).
Peter Hubmann, Neudorf bei Mooskirchen 2
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 30. Oktober 2023 wurde zum Ortsvorsteher bestellt:
für den Ortsverwaltungsteil KG Stögersdorf Johann Tomaschitzjun., Stögersdorf 20 – Tel. 0664/4573891
Der Ortsvorsteher hat den Bürgermeister über die Erfordernisse der örtlichen Gemeinschaft, über den Zustand des Gemeindeeigentums, insbesondere der Straßen, Wege, Brücken und Plätze, in ihren Tätigkeitsbereichen laufend zu berichten und ihnen geeignet erscheinende Vorschläge zu erstatten. Der Ortsvorsteher ist an die Weisungen des Bürgermeisters gebunden. Es steht dem Gemeinderat frei, die Ortsvorsteher zur Teilnahme an Gemeinderatssitzungen mit beratender Stimme beizuziehen
(Text zu § 48, Abs. 1 Stmk. Gemeindeordnung 1967, in der Fassung Novelle 2010).