Alleinerziehung Grenzüberschreitende Mitnahme von Schusswaffen Mitnahme einer Schusswaffe aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise Mitbringen einer Schusswaffe nach Österreich aus einem anderen EU-Staat, der Schweiz oder Liechtenstein im Rahmen einer Reise (Dauerhaftes) Verbringen von Schusswaffen innerhalb der EU Einfuhr und Ausfuhr von Schusswaffen (aus bzw. in Drittstaaten) Letzte Aktualisierung: 18.08.2025Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-RedaktionVorheriges ThemaWaffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und BerechtigungenNächstes ThemaEinfuhr und Ausfuhr von Schusswaffen (aus bzw. in Drittstaaten)