In allen Angelegenheiten von GEBURT STAATSBÜRGERSCHAFT EHESCHLIESSUNG (Trauung) TOD stehen wir zu Ihrer Verfügung und vereinbaren gerne einen Gesprächstermin außerhalb der oben genannten Zeiträume.
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TRAUUNGSORTE: Sie haben Möglichkeit, innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches an/in folgenden Orten getraut zu werden: Standesamt (im Amtsgebäude Marktgemeinde Mooskirchen)
außenliegende Trauungsorte: Pfarrheim Mooskirchen (Genehmigung durch rk. Pfarre, Telefon 03137/2219) Gh. Hochstrasser, Marktplatz – „alte Brennerei“ oder andere Räumlichkeiten Landgasthof Lazarus, Edenberg
WENN SIE UNSERE DIENSTE IN ANSPRUCH NEHMEN WOLLEN ODER MÜSSEN,
ersuchen wir vorerst um telefonische Kontaktnahme
Seit dem 1.11.2014 ist auch im Personenstandswesen das sogenannte „digitale Zeitalter“ eingetreten; es gilt bundesweit lediglich das Zentrale Personenstandsregister – ZPR.
Die bisher bekannte Vorlage von Dokumenten gehört – Umstellungsprobleme in erster Zeit vielleicht ausgenommen – an sich der Vergangenheit an. Alle zuständigen, angesprochenen oder aber befassten Behörden arbeiten „papierlos“ und sind bemüht, Ihre Wünsche rasch zu erfüllen.