Alleinerziehung Offizialdelikt Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird. Beispiel Mord Raub Diebstahl Körperverletzung Weiterführende Links Delikt Letzte Aktualisierung: 30. April 2025 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion