Alleinerziehung Unterstützungen für Verbrechensopfer Wann gelte ich als Verbrechensopfer und welche Rechte kommen mir zu? Allgemeines zu Unterstützungen für Verbrechensopfer Verbrechensopfer und ihre Rechte im Gerichtsverfahren Maßnahmen nach Gewaltanwendung Verständigung der Polizei Sofortiges Betretungsverbot zum Schutz vor Gewalt Verständigung der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern Pauschalentschädigung für Schmerzengeld Recht auf Trennung Beratung für Verbrechensopfer Beratungsstellen für Verbrechensopfer Sozialentschädigung für Verbrechensopfer (→ Sozialministeriumservice) Polizeinotruf: 133, Euronotruf: 112 Frauenhelpline: 0800 222 555 Gewaltschutzzentren: 0800 700 217 Männerinfo: 0800 40 07 77 (Krisenberatung) Opfernotruf: 0800 112 112 ("Weißer Ring") Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion