An-/Abmeldung des Wohnsitzes Allgemeines zur KonkurseröffnungAllgemeine InformationenDer Antrag auf Konkurseröffnung und Eröffnung des Konkursverfahrens für Privatpersonen ist von der Schuldnerin/dem Schuldner, die/der kein Unternehmen betreibt oder von deren/dessen Gläubigerinnen/Gläubigern beim Bezirksgericht einzubringen. Hier finden Sie den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens zum Download. Die Formulare liegen auch bei Gericht oder den Schuldenberatungsstellen auf. Die Anträge auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden. VoraussetzungenDie Anträge können auch mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden. Nach Konkurseröffnung können folgende Informationen über die Insolvenzdatei oder bei Gericht kostenlos (auch telefonisch) eingeholt werden: Daten der Schuldnerin/des Schuldners Daten der Gläubigerinnen/Gläubiger Anschrift der Masseverwalterin/des Masseverwalters Frist für die Forderungsanmeldung Datum der Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung FristenDer Konkurseröffnungsantrag ist von der Schuldnerin/vom Schuldner ohne schuldhaftes Zögern spätestens 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Zusätzliche InformationenWeiterführende Links Gerichtssuche (→ BMJ) Insolvenzdatei (→ BMJ) Informationen - Privatkonkurs (→ AK) RechtsgrundlagenInsolvenzordnung (IO)Letzte Aktualisierung: 01.01.2025Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz