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Gewerbeberechtigung
Die Gewerbeberechtigung (früher: Gewerbeschein) ist die Befugnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit. Die Gewerbebehörde bestätigt diese Befugnis durch Eintragung ins "Gewerbeinformationssystem Austria" (GISA) und Ausfertigung eines Ausdrucks daraus.
Hinweis:
Für die Erteilung der Gewerbeberechtigung müssen bei der Gewerbeanmeldung bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
Ende der Gewerbeberechtigung
Je nach Unternehmensform kann eine Gewerbeberechtigung unterschiedlich enden:
Mit der Auflösung der Gesellschaft bei Personengesellschaften (wenn keine Liquidation stattfindet – ansonsten zum Zeitpunkt der Liquidation)
Einzelunternehmen
Durch Anzeige der Zurücklegung der Gewerbeberechtigung bei der zuständigen Gewerbebehörde
Automatisch durch Tod der Einzelunternehmerin/des Einzelunternehmers
Hinweis:
Unternehmerinnen/Unternehmer haben auch die Möglichkeit, ihr Gewerbe als ruhend zu melden. Ist die erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben, können Gewerbeberechtigungen auch entzogen werden (z.B. aufgrund schwerer Verstöße gegen die Rechtsordnung).