Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist dem Brief mit der Bitte um Änderung der Zustell- oder Heimatadresse (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen bzw. mitzufaxen.
Achtung: Falls Sie Studienbeihilfe beziehen, geben Sie die Adressänderung bei der Studienbeihilfenbehörde bekannt.
Erkundigen Sie sich, ob die Bekanntgabe der Adressänderung bei der Universität bedeutet, dass Ihre neue Adresse gleichzeitig auch der Universitätsbibliothek mitgeteilt wird bzw. geben Sie diese gegebenenfalls auch dort bekannt.