Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
Typenschein oder
Einzelgenehmigung oder
gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.