Wurde ein Pkw nach dem 1. Jänner 1996 in einem Mitgliedstaat der EU mit einer EU-Typgenehmigung erworben, dann ist er bereits einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren unterzogen worden. Das bedeutet, dass dieses Kfz in allen Ländern der EU zugelassen werden darf.
Letzte Aktualisierung: 28.04.2025
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Gebrauchtwagen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)