Wenn Erziehungsberechtigte von der Pflege und Betreuung eines Kindes mit (schwerster) Behinderung zu Hause vorübergehend oder dauerhaft überfordert sind, können sie je nach individuellem Bedarf Hilfe in Anspruch nehmen, beispielsweise in Form von:
ambulanter Unterstützung (Familienbegleitung) zu Hause
Kurzzeit-Unterbringung des Kindes in einer sozialpädagogischen Einrichtung (betreute Wohngruppen, Wohngemeinschaften): im Notfall, aber auch zur Entlastung z.B. an einzelnen Tagen, am Wochenende oder in den Ferien
längerfristiger Aufnahme des Kindes in einer sozialpädagogischen Einrichtung (betreute Wohngruppen, Wohngemeinschaften).
Hinweis:
Informieren Sie sich im jeweiligen Bundesland, welche Möglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen Sie bzw. Ihr Kind dafür erfüllen müssen/muss.