Aufenthalt in Österreich Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen Diese Tabelle stellt die verschiedenen Kategorien von Schusswaffen und entsprechenden Berechtigungen im Überblick dar. Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial) B C Bez./ Beispiele Maschinengewehre, Pumpguns Revolver, Pistolen, Halbautomaten Büchsen (Schusswaffen mit gezogenem Lauf) Flinten (Schusswaffen mit glattem Lauf) Erwerb grundsätzlich verboten nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung im ZWR bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs Wochen ab Erwerb oder Weitergabe Besitz grundsätzlich verboten nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) grundsätzlich ab 18 Jahren möglich Führen grundsätzlich verboten nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen Rechtsgrundlagen Waffengesetz (WaffG) Letzte Aktualisierung: 28.04.2025Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für InneresVorheriges ThemaVerwahrung von SchusswaffenNächstes ThemaGrenzüberschreitende Mitnahme von Schusswaffen