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Aufenthalt in Österreich

Aufenthalt in Österreich

Ausübung einer Tätigkeit, zu der eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist

Für die eigenständige Ausübung einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die in Österreich eine Gewerbeberechtigung erfordert, muss die Jugendliche/der Jugendliche bereits volljährig (18 Jahre alt) sein.

Gewerbeanmeldung (→ USP)

Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion