Aufenthalt in Österreich Unterstützungsfonds für Menschen mit BehinderungAllgemeine InformationenZusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.VoraussetzungenZuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben und einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft machen Zusätzliche Voraussetzungen sind u.a.: die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und es muss eine soziale Notlage bestehen. Zuständige StelleLandesstelle des Sozialministeriumservice (SMS) Rechtsgrundlagen§§ 22 bis 33 Bundesbehindertengesetz (BBG) Zum FormularUnterstützungsfonds – Zuwendung für Menschen mit Behinderung Letzte Aktualisierung: 13.08.2026Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz