Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Allgemeine Informationen
Die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Der Bund übernimmt die Beiträge zur Gänze.
Voraussetzungen
Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen