Aufenthalt in Österreich TherapiekostenersatzAllgemeine InformationenWenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich. Oft gibt es einen Selbstbehalt. Zuständige Stelle Krankenversicherungsträger (SV) die zuständige Landesregierung Erforderliche UnterlagenFormloser AntragÄrztlicher VerordnungsscheinEventuell ein ärztliches GutachtenRechnung über TherapiekostenLetzte Aktualisierung: 13.08.2026Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz|Dachverband der Sozialversicherungsträger