Allgemeines zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
Eine Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension muss beantragt werden.
Der Antrag gilt vorrangig als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation.
Ein Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit besteht dann, wenn
kein Anspruch auf berufliche bzw. medizinische Rehabilitation besteht oder die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar sind,