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Grunddienstbarkeit
Sinnverwandter Begriff: Real- oder Prädialservitut
Die Dienstbarkeit an einer Liegenschaft wird Grunddienstbarkeit genannt und dient der besseren Nutzung des begünstigten Grundstücks. Das Recht steht der Eigentümerin/dem Eigentümer der begünstigten Liegenschaft zu.
Example:
Felddienstbarkeit oder Wegerecht
Hierbei hat eine bestimmte Grundeigentümerin/ein bestimmter Grundeigentümer das Recht, fremde Grundstücke zu überqueren, Vieh darüber zu treiben oder mit einem Fuhrwerk darüber zu fahren.
Weiderecht
Last update: 31.03.2025
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