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Teilungsklage

Die Teilungsklage, die auch die Art der Teilung regelt, ist eine Rechtsgestaltungsklage. Eine Rechtsgestaltungsklage ist auf die unmittelbare Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien gerichtet.

Letzte Aktualisierung: 05.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion