E-Mail
Anrufen

Behinderungen

Behinderungen

An-/Abmeldung eines Kfz

Advice:

Ist die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer verstorben, genießen die zukünftigen Erbinnen/die zukünftigen Erben in bestimmten Fällen weiterhin Kfz-Versicherungsschutz. Bitte kontaktieren Sie in dieser Frage die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung.

Last update: 13.03.2025
Responsible for the content: oesterreich.gv.at-Redaktion