Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Schwebend unwirksam
In gewissen Fällen sind getätigte Rechtsgeschäfte oder Verträge "schwebend unwirksam", bis sie volle Gültigkeit oder Ungültigkeit erlangen.
Beispiel:
Minderjährige können Rechtsgeschäfte abschließen und nachträglich die Zustimmung eines Elternteils oder beider Eltern einholen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Geschäft "schwebend unwirksam".
Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion