E-Mail
Anrufen

Behinderungen

Behinderungen

Begriffe mit D

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Dritter

Sinnverwandter Begriff: Unbeteiligte/Unbeteiligter

In der Rechtssprache wird als Dritte/Dritter eine Person bezeichnet, die außerhalb einer bestimmten Rechtsbeziehung (z.B. Käuferin–Verkäufer) steht. Im genannten Beispiel hat die Dritte/der Dritte weder mit der Käuferin noch mit dem Verkäufer etwas zu tun, sondern ist jede unbeteiligte außenstehende Person.

Beispiel:

Durch den Zusammenstoß zweier Fahrzeuge kamen Dritte (unbeteiligte Fußgängerinnen/Fußgänger) zu Schaden.

Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion