Für die Aufnahme von EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern bzw. Schweizerinnen/Schweizern als ordentliche Studierende an den Universitäten Österreichs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Nachweis der Hochschulreife,
Deutschkenntnisse: Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben die Kenntnis der deutschen Sprache schon bei der Zulassung nachzuweisen (in der Regel ist das Niveau B2 ausreichend),
positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens.
Hinweis:
Um Missverständnisse bei mündlichen Auskünften zu vermeiden, sollten Studentinnen/Studenten Anfragen bei Behörden (z.B. Arbeitsmarktservice), Fragen rund um den Aufenthaltstitel sowie Anfragen an Hochschulen stets schriftlich stellen.
Letzte Aktualisierung: 25.04.2024
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