Behinderungen DiversionsmaßnahmenFolgende Maßnahmen können im Rahmen der Diversion angeordnet werden: Zahlung eines Geldbetrages Erbringung einer gemeinnützigen Leistung Festsetzung der Probezeit Durchführung des Tatausgleichs Aktuelle Informationen über Diversionsmaßnahmen, Zahlung eines Geldbetrages, Erbringung einer gemeinnützigen Leistung etc. Letzte Aktualisierung: 20.06.2024Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-RedaktionVorheriges ThemaVoraussetzungen der DiversionNächstes ThemaDurchführung des Tatausgleichs