Behinderungen Konkursantrag ohne KostenvorschussInhalte auf dieser SeiteAllgemeine InformationenDie meisten Schuldnerinnen/Schuldner können den Kostenvorschuss bei Konkursantragstellung nicht bezahlen. Der Privatkonkurs ist dann zwar trotzdem möglich, jedoch muss die Schuldnerin/der Schuldner strenge formale Voraussetzungen erfüllen.VoraussetzungenDie Schuldnerin/der Schuldner muss ein genaues Vermögensverzeichnis nach § 185 IO (Formular zum Download) undeinen zulässigen Zahlungsplan vorlegen sowieein Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen, wobei zu bescheinigen ist, dass die Bezüge die Kosten des Verfahrens decken.RechtsgrundlagenInsolvenzordnung (IO)Letzte Aktualisierung: 01.01.2024Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz