Behinderungen Mindestanforderungen für die Haltung von RattenInhalte auf dieser SeiteNeben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern sind bei der Haltung von Ratten folgende Punkte zusätzlich zu berücksichtigen:Ratten sind paarweise oder in Gruppen zu halten.Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 40 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere ausgewachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.Der Käfig muss dreidimensional eingerichtet sein.RechtsquellenTierschutzgesetz2. TierhaltungsverordnungLetzte Aktualisierung: 27.03.2025Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-RedaktionVorheriges ThemaMindestanforderungen für die Haltung von MeerschweinchenNächstes Thema Mitnahme von Tieren mit dem Fahrrad