Behinderungen Studieren in der EU bzw. in Island, Liechtenstein und Norwegen Aufenthalt von bis zu drei Monaten Aufenthalt von mehr als drei Monaten Daueraufenthalt Aktuelle Informationen über Studieren in der EU bzw. in Island, Liechtenstein, Norwegen, Daueraufenthalt etc. Letzte Aktualisierung: 14.05.2025Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-RedaktionVorheriges ThemaAufenthaltsrecht in der EUNächstes ThemaStudieren in der EU – Aufenthalt bis zu drei Monaten