Behinderungen GrundbuchseinsichtIn das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt. Allgemeines zur Grundbucheinsicht Einsichtnahme und Abfragen bei Gericht Einsichtnahme bei Notaren Grundbuchabfrage über das Internet Aktuelle Informationen über Grundbucheinsicht, Einsichtnahme bei Notaren, Abfrage bei Gericht, etc. Letzte Aktualisierung: 11.06.2024Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-RedaktionVorheriges ThemaGrundbuchsabfrage über das InternetNächstes ThemaGrundbuchsmappe