Behinderungen Zustimmung der ElternFür bestimmte Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen verlangen die Gesetze die ausdrückliche Zustimmung beider Elternteile, beispielsweise für: Änderung des Namens Erwerb der Staatsbürgerschaft bzw. Verzicht auf die Staatsbürgerschaft Vorzeitige Lösung eines Lehrvertrages (→ USP), Ausbildungsvertrages oder Dienstvertrages Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind Letzte Aktualisierung: 17.04.2025Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion