Behinderungen DiversionsmaßnahmenFolgende Maßnahmen können im Rahmen der Diversion angeordnet werden: Zahlung eines Geldbetrages Erbringung einer gemeinnützigen Leistung Festsetzung der Probezeit Durchführung des Tatausgleichs Aktuelle Informationen über Diversionsmaßnahmen, Zahlung eines Geldbetrages, Erbringung einer gemeinnützigen Leistung etc. Last update: 04.09.2025Responsible for the content: oesterreich.gv.at-RedaktionPrevious topicVoraussetzungen der DiversionNext topicDurchführung des Tatausgleichs