Behinderungen Allgemeines zur Gleichbehandlung in der ArbeitsweltInhalte auf dieser SeiteAchtung: Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich. In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst. Weiterführende Links Gleichbehandlung und Freizügigkeit (→ Your Europe) Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG) Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG) Landesgesetze Letzte Aktualisierung: 03.07.2024Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion|Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und ForschungVorheriges ThemaGleichbehandlung in der ArbeitsweltNächstes ThemaArbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst