Erben ErbschaftssteuerAktuell fällt für Erbfälle keine Erbschafts- und Schenkungssteuer an, es besteht jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen (USP). Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten. Letzte Aktualisierung: 01.01.2026Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion|Österreichische NotariatskammerVorheriges ThemaAllgemeines zum ErbrechtNächstes ThemaVerlassenschaft