Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und alle anderen Abfälle, die in Beschaffenheit und Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Das bedeutet, dass auch Abfälle aus Unternehmen als Siedlungsabfälle gelten können.
Beispiele für Siedlungsabfälle sind:
Hausmüll
Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
Speiseöle- und fette
Bestimmte Reinigungsmittel
Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
Bekleidung und Textilien
Altpapier
Glas
Sperrmüll
Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen zuständig ist: