Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit wird in diesem Kapitel nur die Witwenpension/Witwerpension beschrieben. Die Ausführungen gelten jedoch gleichermaßen für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/hinterbliebene eingetragene Partner.
Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz