Führerschein Kostenersatz für Hilfsmittel Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen Zuständige Stelle Erforderliche Unterlagen Allgemeine Informationen Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen. Zuständige Stelle Krankenversicherungsträger (→ SV) Hinweis Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden. Erforderliche Unterlagen Formloser AntragÄrztlicher VerordnungsscheinKostenvoranschlag bzw. RechnungEinkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen Letzte Aktualisierung: 25. April 2025 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dachverband der Sozialversicherungsträger