Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.
Der Waffenpass ist von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, dessen Inhaberin/dessen Inhaber Schusswaffen der Kategorie B ausschließlich erwerben und besitzen, nicht aber führen darf.