Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.
Voraussetzungen
Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen