Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
Verkehrsabsetzbetrag
Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
Alleinverdienerabsetzbetrag
Alleinerzieherabsetzbetrag
Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
Unterhaltsabsetzbetrag
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Mehrkindzuschlag
Pendlereuro
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 1. März 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion