Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
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Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
die betreuungsbedürftige Person selbst
die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person