Führerschein Geschäftsfähigkeit Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben. Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit). Hinweis Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig. Weiterführende Links Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen Letzte Aktualisierung: 2. April 2025 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion