Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester zu beurlauben, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:
Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
Schwangerschaft
Betreuung von eigenen Kindern oder andere gleichartige Betreuungspflichten
Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres
Weitere Anlassfälle und nähere Bestimmungen können in der Satzung der Universität vorgesehen sein. Deshalb sollte die Studentin/der Student sich unbedingt bei der Universität über jeweilige Beurlaubungsgründe erkundigen.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion