Führerschein Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt Achtung Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich. In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst. Weiterführende Links Gleichbehandlung und Freizügigkeit (→ Your Europe) Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG) Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG) Landesgesetze Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung