Führerschein Vertretungsbefugnis Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch: Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion