Seit 1. Oktober 2026 können Eigentümerinnen/Eigentümer Grundbuchauszüge der eigenen Liegenschaftkostenlos elektronisch über JustizOnline abrufen.
Wer Miteigentümerin/Miteigentümer einer Liegenschaft ist, kann den Grundbuchauszug nur für den eigenen Eigentümernamen kostenlos abrufen. Für darüber hinausgehende Abfragen fallen Gerichtsgebühren an.